Brote und deren Bezeichnungen

Die Bezeichnungen für Brot und Backwaren sind in Deutschland in den Leitsätzen für Brot und Kleingebäck sowie in den Leitsätzen für Feine Backwaren im Deutschen Lebensmittelbuch geregelt

Darin sind Bezeichnungen und Begriffe klar definiert und festgelegt:

Im Bereich Brot und Brötchen wie z.B.

  • Vollkornbrot*
    (enthält mind. 90 % Vollkornbestandteile)
  • Mehrkornbrote/-brötchen
    (mind. 3 Getreidesorten enthalten)
  • Roggenbrot*
    (aus mind. 90 % Roggenmehl)
  • Weizenbrot*
    (aus mind. 90 % Weizenmehl)

*Prozentangaben bezogen auf Getreideerzeugnisse

Im Bereich Feingebäck z.B.

  • Buttergebäcke
    (mind. 10 % Butteranteil bez. auf Mehlmenge)
  • Mandelstollen
    (mind. 20 % Mandelanteil bez. auf Mehlmenge)
  • Käsekuchen
    (mind. 30 % Speisequark in Käsemasse)
  • Sahnetorte
    (mind. 60 % Schlagsahne in Sahnefüllung)

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