Lebensmittelzusatzstoffe und E-Nummern

Lebensmittelzusatzstoffe werden vor ihrer Zulassung von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), unterstützt von einem wissenschaftlichen Expertengremium, streng geprüft und zugelassen.

Viele Zusatzstoffe mit chemisch klingenden Namen stammen aus natürlich vorhandenen Inhaltsstoffen von Lebensmitteln bzw. werden aus diesen gewonnen.
„E-Nummern” stehen also lediglich für eine europaweit geltende Kennzeichnungssystematik. Sie zeigen, dass ein Lebensmittelzusatzstoff nach umfangreichen Prüfungskriterien für Lebensmittel zugelassen wurde. Für Brot und Backwaren gelten besonders strenge Richtlinien, daher sind nur wenige Zusatzstoffe zugelassen, deren Einsatz klar geregelt ist.

Beispiele für „E-Nummern”, die von Natur aus in einem Weizenkorn enthalten sind:

  • E460 Cellulose
  • E920 L-Cystein
  • E296 Apfelsäure
  • E339 Natriumphosphate
  • E620 Glutaminsäure
  • E300 Ascorbinsäure
  • E330 Citronensäure
  • E160a Carotine
  • Enzyme (Amylase, Lipase, Protease,…)