Deklaration und Zutatenlisten

Deklaration

Bei der Deklaration von Backwaren ist grundsätzlich zwischen lose abgegebener Ware und verpackter Ware zu unterscheiden.

Lose Ware

Bei loser Ware besteht keine Pflicht zur Angabe einer Zutatenliste, da der/die Bäckereifachverkäufer/-in für Auskünfte zur Verfügung steht. Lediglich über bestimmte Allergene muss ab Ende 2014 informiert werden.

Im Hinblick auf größtmögliche Transparenz und Offenheit gegenüber ihren Kunden wird jedoch empfohlen, freiwillig für alle Backwaren eine Zutatenliste bereit zu halten.

Bei der Erstellung dieser Liste (z.B. einer Kladde) gelten dieselben Regeln wie bei fertig verpackter Ware. Was dabei die Angabe von Zusatzstoffen betrifft, müssen nur diejenigen aufgelistet werden, die im Gebäck noch eine technologische Wirkung haben. Ein Brötchen wäre dann unter Einsatz eines üblichen Brötchenbackmittels wie folgt zu deklarieren: Weizenmehl, Wasser, Hefe, Salz, Gerstenmalzmehl, Malzextrakt (Gerstenmalz, Wasser), Traubenzucker

Verpackte Ware

Verpackte Ware wird überwiegend in Selbstbedienung verkauft. Deshalb müssen zur Information der Konsumenten u.a. die Zutaten auf der Verpackung oder einem Etikett gemäß dem Lebensmittelkennzeichnungsrecht aufgeführt sein.