• Bäckereien geben ihre Backwaren meist im Bedienverkauf ab, d.h. der Kunde kann die Produktinformationen vom geschulten Verkaufspersonal erhalten. Bei dieser lose abgegebenen Ware ist keine Zutatenliste bereitzuhalten. Anders bei abgepackter Ware z. B. im Supermarkt. Hier müssen Zutatenlisten auf der Verpackung angebracht werden.
  • Viele Betriebe halten auf freiwilliger Basis eine Zutatenliste (Kladde) für ihre Kunden zum Nachschlagen bereit.
  • Über allergene Zutaten wie Nüsse, Milch und Eier, müssen Bäckereien ihre Kunden seit dem 13.12.2014 informieren. Hierfür reicht eine zur Einsicht bereitgehaltene Allergenliste aus.